Finanzierungshilfen

Finanzierungshilfe

Wir möchten dabei behilflich sein, dass mehr Kunden/Patienten ihre individuelle Behandlungsentscheidung für ihr  Wohlbefinden und Gesundheit  & Psyche treffen können, indem wir sie kompetent bei der Realisierung ihres Finanzierungswunsches nach ihren Möglichkeiten unterstützen.  Hängt Ihr geringes Einkommen an Ihrer Entscheidung zu einer optimalen Behandlung?

Durch unserem Finanzierungspartner können Sie sich hochwertige Behandlungen leisten und behalten dabei Ihre finanziellen Freiräume.

Wenn Sie Ihre anstehende Behandlung in günstigen, monatlich gleichbleibenden Raten finanzieren lassen möchten, hilft Ihnen unser Finanzierungspartner gerne dabei!

IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK

bereits ab Euro 250,00 bis Euro 7500,00

- Top-Konditionen

- einkommens- und bonitätsunabhängiger Zinssatz   

- flexible Laufzeiten von 6 bis 72 Monaten   

- kein Rückgriff auf Ihre Ersparnisse - das Vermögen verzinst sich weiter   

- Schnelles Geld, ohne den Gang zur Hausbank   

- Einfache und bequeme Kreditbeantragung direkt vor Ort in Ihrer Praxis

VORAUSSETZUNGEN:

WER KANN FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG BEANTRAGEN?

Das wird von Ihnen benötigt:

Bei Arbeitnehmern, Rentnern, Auszubildenden und Studenten:

- Das unterschriebene Anfrageformular

- Ggf. Aufenthaltstitel

- EC-Karte Vorder- und Rückseite

- Personalausweis/Reisepass Vorder- und Rückseite

- Ab 7.500 € die letzte Gehalts/-Lohnabrechnung

Bei Selbstständigen und Freiberuflern:

- Das unterschriebene Anfrageformular

- EC-Karte/Kreditkarte Vorder- und Rückseite

- Personalausweis/Reisepass Vorder- und Rückseite

- Bis 7.500 € Nachweis über 1 Jahr Selbstständigkeit

- Ab 7.500 € Nachweis über 2 Jahre Selbstständigkeit

- Ab 7.500 € Aktueller Einkommensnachweis (Einkommenssteuerbescheid, BWA)

- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug 

Grundsätzlich steht die Finanzierung allen  Personen offen, die:

volljährig sind!

- ihren Hauptwohnsitz, ihren Arbeitsplatz und ihre Bankverbindung in Deutschland haben!

- sich in einem Angestelltenverhältnis befinden (Probezeit ausgenommen) / Rentner sind!

- oder seit mindestens 1 Jahr selbstständig sind!

Ist dies nicht der Fall, wie z.B. bei Schülern, Studenten, Auszubildenden oder auch bei nicht berufstätigen Hausfrauen, so ist eine zusätzliche zweite Person erforderlich. (z.B. ein berufstätiger Elternteil, Lebensgefährte oder Ehepartner).

Diese Personen müssen im Antrag als Erster Finanzierungsnehmer angegeben werden. Nicht berufstätige Personen können nur als zweiter Finanzierungsnehmer im Antrag eingetragen werden.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Sie!